Arbeitsgelegenheiten
Bei dieser Betreuung handelt es sich um so genannte Arbeitsgelegenheiten im Sinne des Sozialgesetzbuches (Hartz IV-Gesetz).
Im Rahmen dieser Arbeitsgelegenheiten wird das Prinzip „Fördern und Fordern“ im Sinne der betroffenen Menschen durch Sinn stiftende Tätigkeiten, die die persönliche Entwicklung der Betroffenen fördern, umgesetzt. Größtmögliche Wahlfreiheit für die Betroffenen und bestmöglichen Einsatz nach den persönlichen Fähigkeiten der Menschen sowie bestmögliche individuelle Anleitung und Beratung sind damit verbunden.
Mit diesen Arbeitsgelegenheiten wird vor allem die Integration in den ersten Arbeitsmarkt angestrebt. Hierzu stellt die Komm-Aktiv ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung. Durch die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten in möglichst vielfältigen Einsatzbereichen und durch eine gezielte sozialpädagogische Begleitung soll die Beschäftigungsfähigkeit und die Motivation zur Wiederaufnahme von Arbeit erhalten bzw. wieder hergestellt werden. Es soll eine schrittweise Steigerung der individuellen Belastbarkeit und Produktivität sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden.
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